Über uns / Leistungen

Regelungen zum Praxisablauf

Für einen reibungslosen Praxisablauf bitten wir Sie, sich an die folgenden Regelungen zu halten: 

  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Ohne Termin kann es für Sie zu längeren Wartezeiten kommen, die wir gern vermeiden wollen. Falls Sie verhindert sind, bitten wir Sie um eine rechtzeitige Terminabsage
  • Selbstverständlich behandeln wir Sie im Notfall auch ohne Termin. Bitte geben Sie in diesem Falle der Mitarbeiterin an der Anmeldung möglichst genaue Informationen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur das Notfallsymptom behandeln können.
  • Denken Sie bei jedem Besuch in unserer Praxis an Ihre Versichertenkarte.
  • Bringen Sie bitte auch alle Befunde von anderen Ärzten oder aus dem Krankenhaus mit.
  • Bringen Sie bitte alle Medikamente mit, die Sie zurzeit einnehmen.
Hausarztpraxis Dr. med. Alexander Thomas

Allgemeinmedizinische Leistungen

Als allgemeinmedizinische Praxis bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum an.  Sollten Sie Fragen zu unseren Leistungen haben, bitte sprechen Sie uns an!

Ein Elektrokardiogramm (EKG) ist eine schmerzfreie Untersuchung, bei der die elektrische Aktivität deines Herzens aufgezeichnet wird. Auf der Brust (und teils an Armen und Beinen) werden kleine Klebeelektroden angebracht. Jede Herzmuskelzelle erzeugt bei ihrer Erregung winzige Stromimpulse – diese werden über die Elektroden aufgefangen und als Kurve auf Papier oder Bildschirm dargestellt.

Die typische EKG-Kurve besteht aus mehreren Abschnitten, den sogenannten P-, QRS- und T-Wellen:

  • P-Welle: Zeigt die elektrische Erregung (Depolarisation) der Vorhöfe.

  • QRS-Komplex: Stellt die rasche Erregung der Herzkammern dar; er ist der auffälligste Teil der Kurve.

  • T-Welle: Markiert die Erholungsphase (Repolarisation) der Kammern.

Es wird ein EKG genutzt, um den Herzrhythmus zu beurteilen (z. B. Vorhofflimmern oder Extrasystolen), Veränderungen der Herzmuskelfunktion (z. B. Herzinfarkt) zu erkennen oder die Wirkung von Medikamenten zu kontrollieren. Die Untersuchung dauert meist nur wenige Minuten und liefert sofort wichtige Informationen über die Herzgesundheit.

Bei der Langzeitblutdruckmessung (auch 24-Stunden-Blutdruckmessung genannt) wird der Blutdruck über einen gesamten Tag und eine ganze Nacht automatisch aufgezeichnet. Hierzu wird eine Manschette am Oberarm angelegt, die sich in festgelegten Intervallen (tagsüber in der Regel alle 15–30 Minuten, nachts alle 30–60 Minuten) selbsttätig aufbläst und misst. Die ermittelten Werte werden in einem kleinen Rekorder gespeichert.

Wesentliche Merkmale und Vorteile

  • Tages- und Nachtprofil: Das Blutdruckverhalten im Alltag einschließlich der nächtlichen Werte wird detailliert erfasst.

  • Aufdeckung von Weißkittel-Effekt und maskierter Hypertonie: Abweichungen, die ausschließlich in der Arztpraxis oder nur zu Hause auftreten, lassen sich identifizieren.

  • Therapie­kontrolle: Die Wirksamkeit blutdrucksenkender Medikamente kann über den gesamten 24-Stunden-Zeitraum beurteilt werden.

Die Messung erstreckt sich meist über 24 Stunden (manchmal auch 48 Stunden). Dabei kann der gewohnte Alltag weitgehend fortgesetzt werden; nur starke Armbewegungen oder starkes Beugen des Arms sollten vermieden werden, um die Messgenauigkeit nicht zu beeinträchtigen. Nach Ablauf der Messdauer wird der Rekorder beim Arzt abgegeben und die gesammelten Daten werden ausgewertet, um den Blutdruckverlauf zu analysieren.

Bei spirometrischen Untersuchungen der Lungenfunktion wird die Atmungsleistung mittels eines Spirometers ermittelt. Dabei atmet die untersuchte Person durch ein Mundstück in das Gerät, häufig unterstützt durch eine Nasenklammer, um alle Atemzüge über das Spirometer zu leiten. In Echtzeit werden Volumen und Fluss der eingeatmeten und ausgeatmeten Luft aufgezeichnet.

Zentrale Messgrößen

  • Vitalkapazität (VC): Gesamtmenge der Luft, die nach maximaler Einatmung aus der Lunge ausgeatmet werden kann.

  • Einsekundenkapazität (FEV₁): Volumen der Luft, das in der ersten Sekunde einer kräftigen Ausatmung bewegt wird.

  • Tiffeneau-Index (FEV₁/VC): Verhältnis von FEV₁ zur Vitalkapazität – wichtig zum Unterscheiden zwischen obstruktiven und restriktiven Mustern.

  • Peak-Flow (PEF): Maximale Ausatmungsgeschwindigkeit zu Beginn der Ausatmung.

Ablauf der Untersuchung

  1. Ruheposition einnehmen und Mundstück mit fester Lippenumschluss ansetzen.

  2. Tiefe Einatmung, dann so schnell und kräftig wie möglich ausatmen.

  3. Vorgang wird meist mehrere Male wiederholt, um reproduzierbare Werte zu erhalten.

  4. Bei Bedarf werden Bronchodilatatoren (z. B. Inhalationsspray) verabreicht und Messungen wiederholt, um die Reversibilität von Atemwegsverengungen zu prüfen.

Anwendungsgebiete und Nutzen

  • Diagnostik von Lungenerkrankungen: Unterscheidung zwischen Asthma (obstruktiv) und Lungenfibrose (restriktiv).

  • Verlaufs­kontrolle: Bewertung des Therapieverlaufs bei chronischen Atemwegserkrankungen.

  • Berufliche Eignungs­untersuchungen: Kontrolle der Lungenfunktion bei berufsbedingter Exposition (z. B. Staub, Chemikalien).

Die Untersuchung ist schmerzfrei, dauert in der Regel nur wenige Minuten und liefert unmittelbare Ergebnisse zur Beurteilung der Lungenfunktion.

Bei Früherkennungsuntersuchungen handelt es sich um systematische Angebote zur rechtzeitigen Entdeckung von Krankheiten im Anfangsstadium, um durch frühzeitige Behandlung Komplikationen und Spätfolgen zu vermeiden.

  • Gesundheits-Check-up 35

    • Zielgruppe: Versicherte ab 35 Jahren, alle zwei Jahre

    • Untersuchungsumfang:

      • Anamnese (Risikofaktoren wie Rauchen, familiäre Vorerkrankungen)

      • Körperliche Untersuchung (z. B. Herz-Kreislauf-Status, Gewicht, Blutdruck)

      • Laboruntersuchungen (Blutbild, Blutzucker, Cholesterin)

      • Beratung zu Lebensstil, Prävention und Impfstatus

  • Hautkrebs-Screening

    • Zielgruppe: Versicherte ab 35 Jahren, alle zwei Jahre

    • Untersuchungsumfang:

      • Ganzkörperinspektion durch einen Hautarzt oder Dermatologen

      • Erhebung von Risikofaktoren (z. B. Sonnenbelastung, familiäre Hautkrebs-Vorfälle)

      • Dokumentation und gegebenenfalls dermatoskopische Untersuchung auffälliger Läsionen

      • Aufklärung zu Selbstuntersuchung und Sonnenschutzmaßnahmen

  • Darmkrebsvorsorge ab 50

    • Zielgruppe: Versicherte ab 50 Jahren

    • Leistungen: Koloskopie als Primäruntersuchung (Erstuntersuchung, dann je nach Befund alle 10 Jahre)

  • Immunologischer Stuhl-Okkultbluttest (iFOBT)

    • Zielgruppe: Versicherte ab 50 Jahren, jährlich als Alternative oder Ergänzung zur Koloskopie

    • Leistungen: Nachweis kleinster Blutmengen im Stuhl mittels spezifischer Antikörper-Testung

Beide Programme sind schmerzfrei, werden ambulant durchgeführt und über die gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt. Eine regelmäßige Teilnahme erhöht die Chance, behandlungsbedürftige Befunde in einem frühen, gut therapierbaren Stadium zu erkennen.

 

Bei Disease-Management-Programmen (DMP) handelt es sich um strukturierte Behandlungsprogramme chronischer Erkrankungen, die nach einheitlichen, evidenzbasierten Leitlinien verlaufen. Ziel ist eine kontinuierliche, qualitätsgesicherte Betreuung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten, medizinischem Fachpersonal sowie ggf. anderen Gesundheitsberufen. Wesentliche Elemente sind standardisierte Diagnostik und Therapie, regelmäßige Verlaufskontrollen, Patientenschulung und Dokumentation.

DMP für ausgewählte Erkrankungen

  • Diabetes mellitus

    • Regelmäßige Kontrolle von Blutzucker (HbA₁c), Blutdruck und Lipidprofil

    • Schulungsprogramme zur Selbstmessung, Ernährung und Bewegung

    • Anpassung der Therapie nach aktuellen Leitlinien (z. B. Insulintherapie, orale Antidiabetika)

    • Jahresgespräche mit Dokumentation aller Parameter

  • Koronare Herzkrankheit

    • Überwachung von Risikofaktoren wie Blutdruck, Cholesterin und Gewicht

    • Schulung zu Lebensstiländerungen (Raucherentwöhnung, körperliche Aktivität, Ernährung)

    • Einsatz von medikamentösen Sekundärpräventionsmaßnahmen (z. B. Betablocker, Statine, ASS)

    • Regelmäßige Belastungs- oder Ruhe-EKG-Kontrollen

  • Asthma bronchiale

    • Lungenfunktionskontrollen (z. B. Spirometrie, Peak-Flow-Messung)

    • Schulung zu Inhalationstechnik, Medikation und Asthmakontrolle

    • Erstellung eines individuellen Aktionsplans für Exazerbationen

    • Regelmäßige Überprüfung der Symptomkontrolle und Anpassung der Therapie

  • COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung)

    • Regelmäßige Lungenfunktionsmessungen (FEV₁, FEV₁/VC)

    • Schulung zu inhalativen Medikamenten, Atemtechniken und körperlichem Training

    • Impfungen (Influenza, Pneumokokken) und Raucherentwöhnungsprogramme

    • Überwachung des Krankheitsverlaufs und Exazerbationsprävention

Jedes Programm ist langfristig angelegt und fördert die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten sowie eine enge ärztliche Begleitung zur Optimierung der Behandlungsergebnisse.

Bei Impfungen handelt es sich um vorbeugende Maßnahmen, mit denen das Immunsystem zum Aufbau eines spezifischen Schutzes gegen bestimmte Infektionserreger angeregt wird. In Deutschland orientiert sich die Impfempfehlung an den Richtlinien der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut.

Wichtige Impfungen

  • Grippeschutz (Influenza-Impfung)

    • Empfohlen: Jährlich, idealerweise im Herbst

    • Zielgruppen: Personen ab 60 Jahren, chronisch Kranke, Schwangere ab dem zweiten Trimenon, medizinisches Personal, Pflegekräfte

    • Wirkstoff: Inaktivierter Virusimpfstoff oder adjuvantierte/zellkulturbasierte Varianten

  • Tetanus

    • Grundimmunisierung: Drei Dosen Kombinationsimpfstoff (z. B. DTPa) im Säuglingsalter

    • Auffrischung: Alle 10 Jahre mit einem Tetanus-Diphtherie-(Td)-Impfstoff

    • Indikation: Jeder Kontakt mit potenziell kontaminierten Wunden, Unfallverletzungen

  • Hepatitis

    • Hepatitis B

      • Grundimmunisierung: Drei Dosen im Erwachsenenalter (0, 1, 6 Monate)

      • Catch-up: Empfohlen für medizinisches Personal, Reisende in Endemiegebiete, Risikogruppen (z. B. Dialysepatienten)

    • Hepatitis A

      • Grundimmunisierung: Zwei Dosen (0, 6–12 Monate)

      • Indikation: Reisende in Hochrisikogebiete, Lebererkrankte, enge Haushaltskontakte von Hepatitis-A-Erkrankten

  • Herpes zoster (Gürtelrose)

    • Empfohlen: Zwei Dosen eines adjuvantierten Totimpfstoffs

    • Zielgruppe: Personen ab 60 Jahren; ab 50 Jahren bei schwerer Grunderkrankung oder Immunsuppression

    • Abstand: 2–6 Monate zwischen den Dosen

  • Pneumokokken

    • Empfohlen:

      • Konjugatimpfstoff (13-Valent) einmalig für Säuglinge im Rahmen der Grundimmunisierung

      • Polysaccharidimpfstoff (23-Valent) als einmalige Auffrischung ab 60 Jahren bzw. bei Risikogruppen

    • Zielgruppen: Kleinkinder, ältere Erwachsene und Personen mit erhöhtem Risiko für invasive Pneumokokken­erkrankungen

  • HPV (Humanes Papillomavirus)

    • Empfohlen: Zwei oder drei Dosen eines Vier- oder Neun-valenten Virus-Like-Particle-Impfstoffs

    • Zielgruppe: Jugendliche im Alter von 9–14 Jahren (Jungs und Mädchen), Catch-up bis 17 Jahren

    • Schutz: Vor akuten und persistierenden HPV-Infektionen sowie HPV-assoziierten Krebsvorstufen

Alle genannten Impfungen sind in der Regel gut verträglich und werden von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß den STIKO-Empfehlungen erstattet. Eine frühzeitige und vollständige Immunisierung verbessert den individuellen und den Gemeinschaftsschutz („Herdenimmunität“).

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Wir bieten Ihnen auch medizinische Leistungen an, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert werden und die daher von Ihnen selbst bezahlt werden müssen.
Sollten Sie Interesse an diesen Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin an der Anmeldung oder sprechen Sie mich direkt an.

Bei reisemedizinischer Beratung und Impfungen handelt es sich um eine individuell zugeschnittene Präventivmaßnahme vor Auslandsreisen. Sie umfasst eine Risikoanalyse anhand von Reiseziel, Reisezeit, Art der Unterkünfte und persönlichen Faktoren sowie die Planung sinnvoller Impfungen und weiterer Prophylaxemaßnahmen.

Kernbestandteile der reisemedizinischen Beratung

  • Anamnese und Risikobewertung

    • Abfrage von Reiseziel, -dauer und Reisezeitpunkt

    • Geplante Aktivitäten (z. B. Dschungel-, Wüsten- oder Bergtouren)

    • Vorerkrankungen, Allergien und aktuelle Medikation

  • Impfberatung

    • Prüfung des Standardimpfschutzes gemäß STIKO (Tetanus, Diphtherie, Polio, Masern/Mumps/Röteln)

    • Empfehlung reise­spezifischer Impfungen:

      • Gelbfieber

      • Hepatitis A

      • Hepatitis B

      • Typhus

      • Tollwut

      • FSME (bei Reisen in Risikogebiete Mitteleuropas)

      • Cholera

      • Japanische Enzephalitis

      • Meningokokken (z. B. für Pilgerreisen nach Mekka)

  • Medikamentöse Prophylaxe

    • Malariaprophylaxe (je nach Resistenzlage und Reisegebiet)

    • ggf. Stand-by-Antibiotika bei Durchfallerkrankungen

  • Verhaltens- und Hygienetipps

    • Trinken nur von abgefülltem oder sicher aufbereitetem Wasser

    • Vorsicht bei Straßenküchen und rohen Lebensmitteln

    • Insektenschutz (Repellents, Moskitonetze, imprägnierte Kleidung)

    • Sonnenschutz und Dehydrierungsprophylaxe

  • Zusammenstellung der Reiseapotheke

    • Basis-Medikamente (Schmerzmittel, Antihistaminika, Durchfall- und Erkältungsmittel)

    • Verbandsmaterialien und Desinfektionsmittel

    • Persönliche Dauermedikamente in ausreichender Menge

  • Dokumentation

    • Aktualisierung des Impfpasses

    • Internationale Impfnachweise (z. B. Gelbfieber-Impfbescheinigung)

    • Atteste für Mitnahme von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln

Eine sorgfältige reisemedizinische Beratung trägt maßgeblich dazu bei, gesundheitliche Risiken im Urlaub zu minimieren und das Reiseerlebnis unbeschwert zu genießen.

Bei Bescheinigungen für Kita, Schule und Sportverein handelt es sich um offizielle ärztliche oder verwaltungs­rechtliche Nachweise, die zum Teil gesetzlich vorgeschrieben oder von den Trägern gefordert werden. Sie dienen der Sicherstellung von Gesundheitsschutz, Teilnahmeberechtigung und Haftungsfreistellung.

  • Kita

    • Gesundheitsbescheinigung (U-Untersuchungen): Nachweis über erfolgte Vorsorge­untersuchungen (U1–U9), insbesondere U7a/U8, gemäß Früherkennungsrichtlinie.

    • Masernschutz­bescheinigung: Bestätigung über vollständigen Impfschutz gegen Masern oder Immunität, Pflicht seit März 2020.

    • Attest bei Krankheit: Beanstandungsfreie Belastbarkeit nach fieberhaften Infekten oder ansteckenden Erkrankungen (z. B. Magen-Darm-Infektionen).

    • Medikationsplan: Arbeitsfähigkeits­bescheinigung und Anordnung zur Arzneimittelgabe während der Betreuungszeit.

  • Schule

    • Schulunfähigkeits­bescheinigung: Ärztliches Attest zur Vorlage bei längerer Erkrankung (ab dem dritten Fehltag).

    • Sportunfähigkeits­attest: Bescheinigung über vorübergehende oder dauerhafte Einschränkungen im Sportunterricht.

    • Masernschutz­nachweis: Ebenfalls Pflicht nach dem Infektionsschutzgesetz für alle schulpflichtigen Kinder.

    • Impfpass­kontrolle: Bestätigung zum Nachweis vollständiger Standard­immunisierungen (z. B. DTP, MMR).

  • Sportverein

    • Sporttauglichkeits­bescheinigung: Ärztliches Attest, das die allgemeine körperliche Eignung für den Trainings- und Wettkampfbetrieb bestätigt.

    • Herz-Kreislauf-Check: Oft gefordert als Teil des Attests – z. B. Ruhe-EKG und Blutdruckmessung.

    • Jugendschutz­bescheinigung: Bei Trainingslagern oder Freizeiten außerhalb des Heimatorts, u. U. mit ergänzendem Impfnachweis.

    • Haftungsfreistellung: Formulare des Vereins, die auf Basis der ärztlichen Bescheinigung ausgefüllt werden, um Risiken beim Sport abzudecken.

Bei einer Berufseingangsuntersuchung handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung vor Aufnahme einer Tätigkeit mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen. Sie dient der Feststellung, ob gesundheitliche Risiken für die oder den Beschäftigten oder für Dritte bestehen, und der Beratung zu möglichen präventiven Maßnahmen.

Rechtsgrundlage

  • Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV-Grundsatz G-25 u. a.)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Ziele

  • Kompetenz- und Einsatzfähigkeit für die vorgesehene Tätigkeit prüfen

  • Erkennen und Beraten zu berufsbedingten Gesundheitsrisiken

  • Festlegen ggf. notwendiger Schutzmaßnahmen oder Einschränkungen

Inhalte der Untersuchung

  • Anamnese und Risikofragebogen: Erhebung von Vorerkrankungen, Allergien, frühere Berufstätigkeiten und individuelle Risikofaktoren

  • Körperliche Untersuchung: Allgemeinzustand, Herz-Kreislauf (inkl. Blutdruckmessung), Atmung, Bewegungsapparat

  • Fachärztliche Tests je nach Tätigkeit:

    • Sehtest (visuelle Anforderungen, Farbsichtigkeit)

    • Hörtest (bei Lärmbelastung)

    • Lungenfunktion (z. B. Spirometrie bei Stäuben, Gasen)

    • Laborkontrollen (Blutbild, ggf. Leber-/Nierenwerte)

  • Beratung: Hinweise zu gesundheitsgerechtem Verhalten, ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung, ggf. individuelle Schutzkleidung oder -technik

  • Dokumentation: Ausstellung einer Bescheinigung über die Eignung („geeignet“, „bedingt geeignet“, „nicht geeignet“) und Empfehlungen für Folgeuntersuchungen

Nachuntersuchungen

  • Abhängig von den Befunden und der Gefährdungsbeurteilung können regelmäßige arbeitsmedizinische Kontrollen (z. B. G-Untersuchungen) erforderlich sein.

Bei einem Führerscheinzeugnis handelt es sich um eine ärztliche Bescheinigung zur Fahreignung, die für bestimmte Führerscheinklassen oder nach speziellen Anforderungen vorgeschrieben ist. Sie dient dem Nachweis, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen gefährden.

Rechtsgrundlage und Anwendungs­bereich

  • Gefordert für Fahrerlaubnisklassen C, CE, D, DE (Lkw und Busse) sowie z. T. für Personen mit bestimmten Vorerkrankungen oder nach Unfällen

  • Grundlage: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 5 „Gesundheitliche Anforderungen“

Untersuchungs­umfang

  • Anamnese und Befragung: Erfassung von Vorerkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie), Medikamenteneinnahme und Unfallvorgeschichte

  • Sehtest: Visusprüfung (min. 70 % Sehschärfe pro Auge oder 100 % beidäugig); ggf. Farb- und Gesichtsfeldtest

  • Hörtest: Tonaudiometrie oder Stimmgabeltest, wenn in der Vergangenheit Auffälligkeiten vorlagen

  • Körperliche Untersuchung: Blutdruck, Herz-Kreislauf-Status, neurologische Basisuntersuchung

  • laborchemische Basis­untersuchungen: Blutbild, Blutzucker, ggf. Urinstatus (je nach Alter, Risiko und Klassenanforderung)

Ergebnis und Dokumentation

  • Ausstellung des Führerscheinzeugnisses auf amtlichem Vordruck (ärztliches Gutachten gemäß FeV)

  • Einstufung in „geeignet ohne Auflagen“ oder „geeignet unter Auflagen“ (z. B. Brillenträger, regelmäßige Nachkontrollen)

  • Gültigkeit meist zwei bis fünf Jahre, danach ggf. Wiederholungs­untersuchung erforderlich

Zielsetzung

  • Sicherstellung, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen das Unfallrisiko nicht erhöhen

  • Nachvollziehbare Dokumentation für Fahrerlaubnisbehörden und Arbeitgeber (z. B. Berufskraftfahrer)

  • Gegebenenfalls frühzeitiges Erkennen von Erkrankungen mit Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ein vollständiges Führerscheinzeugnis gewährleistet, dass körperliche und geistige Voraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen erfüllt sind und trägt so zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei.

Bei Kinesio-Taping handelt es sich um eine physiotherapeutische Methode, bei der elastische Baumwollbänder (Tapes) auf die Haut aufgebracht werden, um muskuläre, fasziale und gelenkbezogene Funktionen zu unterstützen.

Grundprinzip

  • Elastizität: Die Tapes besitzen eine Dehnbarkeit von bis zu 120 % und imitieren damit die Eigenschaften der menschlichen Haut.

  • Anlage­technik: Das Tape wird in vordefinierten Spannungszonen (je nach gewünschter Wirkung) auf die saubere, fettfreie Haut geklebt.

Wirkmechanismen

  • Propriozeptive Stimulation: Verbesserung der Eigenwahrnehmung von Muskeln und Gelenken durch ständigen Hautkontakt.

  • Entlastung und Unterstützung: Verminderung von Zugkräften auf Gewebe oder Stabilisierung schwacher Muskelpartien.

  • Förderung der Mikrozirkulation: Anhebung der Hautfalten zwischen Haut und Faszie zur Verbesserung von Blut- und Lymphfluss.

Anwendungsgebiete

  • Muskel- und Gelenkschmerzen: z. B. Schulter-, Knie- oder Rückenbeschwerden

  • Verletzungsprophylaxe: Unterstützung bei Überlastungssyndromen und im Sport

  • Schwellungen und Ödeme: Lymphabfluss fördernd bei pre- und posttraumatischen Schwellungen

  • Haltungs- und Bewegungsoptimierung: Korrektur fehlerhafter Haltungs- oder Bewegungsmuster

Durchführung

  1. Haut vorbereiten (reinigen, ggf. leicht entfetten).

  2. Tape je nach Indikation in Y-, X- oder I-Form zuschneiden.

  3. Mit vorgedehnter oder anliegeloser Technik aufkleben.

  4. Tragedauer: in der Regel 3–5 Tage, auch unter Dusche oder beim Sport beständig.

Kontraindikationen und Hinweise

  • Allergische Reaktionen auf Klebstoffe oder empfindliche Haut

  • Offene Wunden, Hautinfektionen oder Thromboseverdacht

  • Bei Vorerkrankungen (z. B. Gefäß- oder Hauterkrankungen) vorher ärztlichen Rat einholen

Kinesio-Taping ergänzt die physiotherapeutische Behandlung, indem es über einen längeren Zeitraum gezielte Reize setzt und so Heilungsprozesse und Funktionsverbesserungen unterstützen kann.